Übersicht:
  Startseite  
  Gottesdienste  
  Aktuelles  
  Veranstaltungen  
  Kloster  
  Pfarreiengemeinschaft  
    Vom Pfarrverband zur Pfarreiengemeinschaft  
    Kooperationsvereinbarung  
    Seelsorger  
    Die Gemeinden der Pfarreiengemeinschaft  
    Finanzausschuss  
    Gemeinsamer Ausschuss der Pfarrgemeinderäte  
    Büro  
    Dies machen wir gemeinsam  
  Pfarrverband bis 2009  
  Geschichte  
  Wallfahrten  
  Konzerte  
  Rat + Hilfe  
  Service  
  Surfbrett  
  Lageplan  
  Kontakt  
  Am Ort  
  Impressum  
 
Pfarreiengemeinschaft Fährbrück  > Pfarreiengemeinschaft

Vereinbarung zur Gestaltung der Zusammenarbeit

zwischen den Pfarreien

Gramschatz - Pfarrei St. Cyriakus, St. Laurentius u. St. Maria Magdalena,

Hausen - Pfarrei St.Wolfgang

mit Filiale Erbshausen-Sulzwiesen - St. Alban,

Hilpertshausen - Pfarrei St.Vitus

mit Filiale Rupprechtshausen - St. Nikolaus,

Opferbaum - Pfarrei St. Lambertus

und Rieden - Pfarrei St. Ottilia

der Pfarreiengemeinschaft „Fährbrück“


Präambel

Wir leben in einer Zeit gravierender Umbrüche und vielfältiger Veränderungen. Viele fragen, wie es mit dem Glauben und der Kirche in unserem Land weitergehen wird. Wir nehmen auch in unseren Gremien und einzelnen Ortschaften Sorgen und Ängste, aber auch Chancen einer größeren Vernetzung wahr und versuchen, sie aus dem Glauben heraus zu deuten. Unsere Gemeinden mit all ihren unterschiedlichen Gruppen und Verbänden sind nur dann zukunftsfähig, wenn sie den Menschen Räume eröffnen, in denen sie etwas von der Liebe Gottes erfahren können. Wir brauchen Gemeinden und Pfarreiengemeinschaften, in denen Menschen in überschaubaren Gruppen ihr Leben und ihren Glauben miteinander teilen, um so aus der Liebe Gottes zu leben.

Die vielfältigen fruchtbaren Erfahrungen des bisherigen „Pfarrverbandes Fährbrück“ wollen wir in die neue Pfarreiengemeinschaft mit einbringen und aus der Erfahrung christlicher Solidarität, die wir von 1975 bis 2009 in den verschiedensten Feldern eingeübt haben, für die Zukunft lernen.

Die Pfarreien Gramschatz - Pfarrei St. Cyriakus, St. Laurentius u. St. Maria Magdalena, Hausen - Pfarrei St. Wolfgang mit Filiale Erbshausen-Sulzwiesen - St. Alban, Hilpertshausen - Pfarrei St.Vitus mit Filiale Rupprechtshausen - St. Nikolaus, Opferbaum - Pfarrei St. Lambertus und Rieden - Pfarrei St. Ottilia schließen sich deshalb mit ihren individuellen Stärken zusammen und bilden auf der Grundlage von can. 374 § 2 des Codex Iuris Canonici (CIC) und den Richtlinien für die Errichtung von Pfarreiengemeinschaften in der Diözese Würzburg (WDBL 152/2006 Nr. 15) eine Pfarreiengemeinschaft mit dem Namen „Fährbrück“.

Die o.g. Pfarreien mit ihren Filialen streben an, bei der Wahrnehmung pastoraler Aufgaben eng zusammenzuarbeiten, gemeinsame Ziele und Schwerpunkte zu entwickeln und - wo es die pastorale Situation erfordert und möglich macht - konkrete Aufgaben gemeinsam anzugehen. Die Kooperation umgreift die Grunddimensionen der Seelsorge und des Gemeindeaufbaues: Verkündigung, Liturgie und Diakonie.

Die Pfarrgemeinderäte und Kirchenverwaltungen der beteiligten Pfarreien mit ihren Filialen wollen
- ihrer Pfarreiengemeinschaft eine gemeinsame Grundausrichtung geben,
- die Zusammenarbeit untereinander stärken,
- die gemeindlichen Gremien und Strukturen kooperativ ausrichten.

Deshalb treffen sie die folgenden Vereinbarungen:

 

 

§ 1 Zusammenarbeit der Pfarrgemeinderäte


Zur Steuerung und Koordinierung des Zusammenwirkens der einzelnen Pfarreien mit ihren Filialen im Sinne des Pastoralkonzeptes einer Pfarreiengemeinschaft wird ein Gemeinsamer Ausschuss gebildet. Es gilt die diözesane Geschäftsordnung vom 15.09.2007.

Der Gemeinsame Ausschuss achtet darauf, unnötige Doppelungen in der Gestaltung der Seelsorge und in der Durchführung seelsorgerlicher Maßnahmen zu vermeiden. Zu bestimmten Schwerpunkten der Pastoral können gemeinsame Projekt- oder Arbeitsgruppen gebildet werden. Die katholischen Verbände werden in Planung und Gestaltung der Seelsorge einbezogen.

Der Gemeinsame Ausschuss aller Pfarrgemeinderäte berät die Themen, welche die Zusammenarbeit in der Pfarreiengemeinschaft (PG) berühren oder alle Pfarreien miteinander betreffen und fasst über die gemeinsamen Angelegenheiten die nötigen Beschlüsse.

Der Gemeinsame Ausschuss setzt sich laut Geschäftsordnung und nachfolgender Ergänzung zusammen:

- In den Gemeinsamen Ausschuss entsenden die in der Pfarreiengemeinschaft zusammengeschlossenen Pfarreien und Filialen je eine/einen Vertreter/-in (aus dem Pfarrgemeinderat).

- Die Delegation ist verbindlich und soll bei Verhinderung von einer Vertretung wahrgenommen werden.

- Über die Sitzungen ist ein Ergebnis-Protokoll zu fertigen, das die Mitglieder des Gemeinsamen Ausschusses und die Vorsitzenden der Pfarrgemeinderäte möglichst innerhalb von 10 Tagen erhalten.

Während des Kirchenjahres nehmen die Pfarreien u.a. folgende gemeinsame Aufgaben / Kooperationsfelder wahr:

  • Vorbereitung und Koordinierung der Sakramentenpastoral und -katechese

- Taufgesprächsrunde

- Gemeinsames Konzept der Erstkommunionvorbereitung in der PG

- Gemeinsame Vorbereitung der KommunionkatechetenInnen in der PG

- Gemeinsame Firmvorbereitung der Firmlinge aus Erbshausen- Sulzwiesen, Gramschatz, Hausen, Hilpertshausen, Rieden und Rupprechtshausen auf Ebene der PG

- Eigene Firmvorbereitung der Firmlinge aus Opferbaum (in Zusammenarbeit mit Fährbrück)

  • Liturgie/Gottesdienst

- gemeinsamer Kreuzweg durch die Ortschaften der PG

- gemeinsamer Bittgang der PG zur Wallfahrtskirche Fährbrück

- die Koordinierung der Gottesdienstzeiten und des gesamten liturgischen Angebotes

  • Öffentlichkeitsarbeit

- BRÜCKE (gemeinsamer Pfarrbrief der PG)

- Internetauftritt der PG

- Pressearbeit

  • Vertiefung des geistlichen, spirituellen Lebens und Erwachsenenbildung

- Offener Bibelabend

- Glaubenskurs

- Thematische Abende

- Weltgebetstag der Frauen in der PG

- gemeinsamer Senioren-Einkehrtag der PG

  • Zusammenarbeit und Austausch zwischen verschiedenen Gruppen und Diensten

- Fährbrücker Ministrantenrunde

  • Möglichkeit der geselligen Begegnung

- Gregoriusfest (ausgerichtet von der PG zu Gunsten der Unterhaltung der Wallfahrtskirche)

Weitere zukünftige mögliche Aufgaben- und Kooperationsfelder (z.B. die Förderung der Ministranten- und Jugendarbeit) werden im Gemeinsamen Ausschuss festgelegt.

In Eigenverantwortung der einzelnen Pfarreien und Filialen bleiben:

  • Ausrichtung und Durchführung der Wahlen zu PGR und KV

  • Gestaltung der Eigenfeste (wie z.B. Patrozinium, Erstkommunion, Pfarrfest, Flurgang und Prozessionen)

  • Gestaltung der Gottesdienste

 


§ 2 Zusammenarbeit der Kirchenverwaltungen

Die Verwaltung der einzelnen Kirchenstiftungen innerhalb der Pfarreiengemeinschaft obliegt den jeweiligen Kirchenverwaltungen.

Im Gesamtinteresse der Pfarreiengemeinschaft nehmen sie diese Aufgabe in guter Zusammenarbeit mit allen Beteiligten wahr. Die Kirchenverwaltungen informieren sich dabei wechselseitig über die in ihre Zuständigkeit fallenden Angelegenheiten von gemeinsamer Bedeutung und arbeiten in der Erledigung der Vermögensangelegenheiten, die alle Kirchengemeinden betreffen, eng zusammen. Sie bilden dazu einen Gemeinsamen Finanzausschuss. Es gilt die diözesane Geschäftsordnung vom 15.09.2007.

Präzisierung

  • zu 1.2. der Geschäftsordnung:

„Je ein Mitglied der in der Pfarreiengemeinschaft tätigen Kirchenverwaltungen“

Die Delegation ist verbindlich und soll bei Verhinderung von einer Vertretung wahrgenommen werden.

  • zu 2.2. der Geschäftsordnung:

Für die Pfarreiengemeinschaft Fährbrück übernimmt eine vom Finanzausschuss bestellte Kirchenstiftung treuhänderisch die Verwaltung der gemeinsamen Angelegenheiten (2.1.)

  • zu 2.10. der Geschäftsordnung:

Über die Sitzungen ist ein Ergebnis-Protokoll zu fertigen, das die Mitglieder möglichst innerhalb von 10 Tagen erhalten.

Angelegenheiten von gemeinsamer Bedeutung sind alle Aktivitäten und Ausgaben, welche grundsätzlich die Pfarreiengemeinschaft betreffen:

  • Gemeinsame Finanzierung des Verwaltungssitzes und der Veran-staltungen der Pfarreiengemeinschaft, Förderung der Ministranten- und Jugendarbeit.

  • Für außergewöhnliche finanzielle Angelegenheiten muss eine Absprache mit den örtlichen Kirchenverwaltungen erfolgen.

 

 

 

 


§ 3 Der Verwaltungssitz der Pfarreiengemeinschaft

Als Verwaltungssitz der Pfarreiengemeinschaft wird bestimmt:

Büro der Pfarreiengemeinschaft Fährbrück

im Augustinerkloster

Fährbrück 3

97262 Hausen

 


 

§ 4 Regelungen für die Organisation
des gemeinsamen Pfarrbüros / der Pfarrbüros

In der Pfarreiengemeinschaft besteht ein gemeinsames Pfarrbüro, das am Verwaltungssitz der Pfarreiengemeinschaft angesiedelt ist und mit einer/einem Pfarrsekretär/in ausgestattet ist.

 

 

 

§ 5 Schlussbestimmungen

Dieser Vereinbarung haben die beteiligten Pfarreien mit ihren Filialen per Votum zugestimmt.

  1. Sollten bei der Umsetzung dieser Vereinbarung Meinungsverschiedenheiten zwischen den Pfarrgemeinderäten und Kirchenverwaltungen oder zwischen dem Pfarrer bzw. dem Seelsorgeteam und den Pfarrgemeinderäten und Kirchenverwaltungen auftreten, so sollte die beratende Unterstützung des Dekans und der Hauptabteilung II - Seelsorge / Gemeindeentwicklung beansprucht werden.

Sollten sich auf diesem Wege die Unstimmigkeiten nicht beheben lassen, entscheidet der Bischof oder der von ihm dazu Bevollmächtigte (der Leiter der Hauptabteilung II – Seelsorge / der Dekan) nach Anhörung der Beteiligten, unbeschadet der Geltung von can. 1491 CIC im Falle wirklicher Rechtsstreitigkeiten.

  1. Die Vereinbarung tritt nach Beschlussfassung und Genehmigung für die Dauer von 3 Jahren in Kraft. Sie verlängert sich um ein weiteres Jahr, wenn nicht drei Monate vor Ablauf dieser Frist von einem Partner gegenüber den weiteren Beteiligten eine Änderung beantragt wird.
    Sollten sich kurzfristig Situationen ergeben, die Änderungen nötig machen, sind im gegenseitigen Einvernehmen auch außerhalb der Fristen Neuregelungen möglich.
    Eine regelmäßige Überprüfung der Vereinbarung ist ebenfalls obligatorisch.

  1. Jede Änderung dieser Vereinbarung bedarf der Beschlussfassung der Kooperationspartner (sowie der Genehmigung des Leiters der Hauptabteilung II - Seelsorge).


Gramschatz, 24. November 2009

unterzeichnet von den Priestern, der 2. Vorsitzenden des Pfarrverbandes Fährbrück, den Pfarrgemeinderatsvorsitzenden und Vertretern der Kirchenverwaltungen der beteiligten Pfarreien.

Genehmigung durch den Leiter der Hauptabteilung II - Seelsorge, Domkapitular Hans Herderich am 25. November 2009.

 

  

Anlage 1

zur Vereinbarung der Zusammenarbeit

der Pfarreiengemeinschaft Fährbrück


§ 2 Zusammenarbeit der Kirchenverwaltungen

zu 2.2. der Geschäftsordnung:


Für die Pfarreiengemeinschaft Fährbrück übernimmt die Kirchenstiftung Erbshausen-Sulzwiesen treuhänderisch die Verwaltung der gemeinsamen Angelegenheiten (2.1.) der Geschäftsordnung. Der Kassenwart der treuhänderischen Kirchenverwaltung nimmt als beratendes Mitglied ohne Stimmrecht an den Sitzungen des Finanzausschusses teil.

 

 

 

 

Anlage 2

zur Vereinbarung der Zusammenarbeit

der Pfarreiengemeinschaft Fährbrück

 


Kooperationsvereinbarung der beteiligten Priester


In der Pfarreiengemeinschaft Fährbrück sind derzeit mehrere Priester bzw. Augustinerpatres tätig.

Sie vereinbaren die Zusammenarbeit im Rahmen der Pfarreiengemeinschaft, die bereits als Pfarrverband Fährbrück bestand und vereinbaren folgende Kooperation:


1. Koordinierender Pfarrer der Pfarreiengemeinschaft Fährbrück:


Pater Marcellus Jahnel OSA



2. Örtliche Zuständigkeiten der einzelnen Priester:


Pater Marcellus Jahnel OSA:

Wallfahrtsseelsorger der Wallfahrtskirche Fährbrück

und

Hausen, Pfarrei St. Wolfgang


Pater Romuald Grzonka OSA:

Filiale Erbshausen-Sulzwiesen, St. Alban


Pater Edmund Popp OSA:

Gramschatz, Pfarrei St. Cyriakus, St. Laurentius und St. Maria Magdalena

und

Rieden, Pfarrei St. Ottilia

 

Pater Ladislaus Duda OSA:

Hilpertshausen, Pfarrei St. Vitus

und Filiale Rupprechtshausen, St. Nikolaus

und

Operbaum, Pfarrei St. Lambertus




Fährbrück, den 13. Oktober 2009