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Vereinbarung
zur Gestaltung der Zusammenarbeit
zwischen
den Pfarreien
Gramschatz
- Pfarrei St. Cyriakus, St. Laurentius u. St. Maria Magdalena,
Hausen
- Pfarrei St.Wolfgang
mit
Filiale Erbshausen-Sulzwiesen - St. Alban,
Hilpertshausen
- Pfarrei St.Vitus
mit
Filiale Rupprechtshausen - St. Nikolaus,
Opferbaum
- Pfarrei St. Lambertus
und
Rieden - Pfarrei St. Ottilia
der
Pfarreiengemeinschaft „Fährbrück“
Präambel
Wir
leben in einer Zeit gravierender Umbrüche und vielfältiger
Veränderungen. Viele fragen, wie es mit dem Glauben und der
Kirche in unserem Land weitergehen wird. Wir nehmen auch in unseren
Gremien und einzelnen Ortschaften Sorgen und Ängste, aber auch
Chancen einer größeren Vernetzung wahr und versuchen, sie
aus dem Glauben heraus zu deuten. Unsere Gemeinden mit all ihren
unterschiedlichen Gruppen und Verbänden sind nur dann
zukunftsfähig, wenn sie den Menschen Räume eröffnen,
in denen sie etwas von der Liebe Gottes erfahren können. Wir
brauchen Gemeinden und Pfarreiengemeinschaften, in denen Menschen in
überschaubaren Gruppen ihr Leben und ihren Glauben miteinander
teilen, um so aus der Liebe Gottes zu leben.
Die
vielfältigen fruchtbaren Erfahrungen des bisherigen
„Pfarrverbandes Fährbrück“ wollen wir in die neue
Pfarreiengemeinschaft mit einbringen und aus der Erfahrung
christlicher Solidarität, die wir von 1975 bis 2009 in den
verschiedensten Feldern eingeübt haben, für die Zukunft
lernen.
Die
Pfarreien Gramschatz - Pfarrei St.
Cyriakus, St. Laurentius u. St. Maria Magdalena, Hausen - Pfarrei St.
Wolfgang mit Filiale Erbshausen-Sulzwiesen - St. Alban,
Hilpertshausen - Pfarrei St.Vitus mit Filiale Rupprechtshausen - St.
Nikolaus, Opferbaum - Pfarrei St. Lambertus und Rieden - Pfarrei St.
Ottilia schließen sich deshalb mit ihren individuellen Stärken
zusammen und bilden auf der Grundlage von can. 374 § 2
des Codex Iuris Canonici (CIC) und den Richtlinien für die
Errichtung von Pfarreiengemeinschaften in der Diözese Würzburg
(WDBL 152/2006 Nr. 15) eine Pfarreiengemeinschaft mit dem Namen
„Fährbrück“.
Die
o.g. Pfarreien mit ihren Filialen streben an, bei der Wahrnehmung
pastoraler Aufgaben eng zusammenzuarbeiten, gemeinsame Ziele und
Schwerpunkte zu entwickeln und - wo es die pastorale Situation
erfordert und möglich macht - konkrete Aufgaben gemeinsam
anzugehen. Die Kooperation umgreift die Grunddimensionen der
Seelsorge und des Gemeindeaufbaues: Verkündigung, Liturgie und
Diakonie.
Die
Pfarrgemeinderäte und Kirchenverwaltungen der beteiligten
Pfarreien mit ihren Filialen wollen - ihrer Pfarreiengemeinschaft
eine gemeinsame Grundausrichtung geben, - die Zusammenarbeit
untereinander stärken, - die gemeindlichen Gremien und
Strukturen kooperativ ausrichten.
Deshalb
treffen sie die folgenden Vereinbarungen:
§
1 Zusammenarbeit der Pfarrgemeinderäte
Zur
Steuerung und Koordinierung des Zusammenwirkens der einzelnen
Pfarreien mit ihren Filialen im Sinne des Pastoralkonzeptes einer
Pfarreiengemeinschaft wird ein Gemeinsamer Ausschuss gebildet. Es
gilt die diözesane Geschäftsordnung vom 15.09.2007.
Der
Gemeinsame Ausschuss achtet darauf, unnötige Doppelungen in der
Gestaltung der Seelsorge und in der Durchführung
seelsorgerlicher Maßnahmen zu vermeiden. Zu bestimmten
Schwerpunkten der Pastoral können gemeinsame Projekt- oder
Arbeitsgruppen gebildet werden. Die katholischen Verbände werden
in Planung und Gestaltung der Seelsorge einbezogen.
Der
Gemeinsame Ausschuss aller Pfarrgemeinderäte berät die
Themen, welche die Zusammenarbeit in der Pfarreiengemeinschaft (PG)
berühren oder alle Pfarreien miteinander betreffen und fasst
über die gemeinsamen Angelegenheiten die nötigen
Beschlüsse.
Der
Gemeinsame Ausschuss setzt sich laut Geschäftsordnung und
nachfolgender Ergänzung zusammen:
-
In den Gemeinsamen Ausschuss entsenden die in der
Pfarreiengemeinschaft zusammengeschlossenen Pfarreien und Filialen je
eine/einen Vertreter/-in (aus dem Pfarrgemeinderat).
-
Die Delegation ist verbindlich und soll bei Verhinderung von einer
Vertretung wahrgenommen werden.
-
Über die Sitzungen ist ein Ergebnis-Protokoll zu fertigen, das
die Mitglieder des Gemeinsamen Ausschusses und die Vorsitzenden der
Pfarrgemeinderäte möglichst innerhalb von 10 Tagen
erhalten.
Während
des Kirchenjahres nehmen die Pfarreien u.a. folgende gemeinsame
Aufgaben / Kooperationsfelder wahr:
-
Taufgesprächsrunde
-
Gemeinsames Konzept der Erstkommunionvorbereitung in der PG
-
Gemeinsame Vorbereitung der KommunionkatechetenInnen in der PG
-
Gemeinsame Firmvorbereitung der Firmlinge aus Erbshausen-
Sulzwiesen, Gramschatz, Hausen, Hilpertshausen, Rieden und
Rupprechtshausen auf Ebene der PG
-
Eigene Firmvorbereitung der Firmlinge aus Opferbaum (in
Zusammenarbeit mit Fährbrück)
-
gemeinsamer Kreuzweg durch die Ortschaften der PG
-
gemeinsamer Bittgang der PG zur Wallfahrtskirche Fährbrück
-
die Koordinierung der Gottesdienstzeiten und des gesamten
liturgischen Angebotes
-
BRÜCKE (gemeinsamer Pfarrbrief der PG)
-
Internetauftritt der PG
-
Pressearbeit
-
Offener Bibelabend
-
Glaubenskurs
-
Thematische Abende
-
Weltgebetstag der Frauen in der PG
-
gemeinsamer Senioren-Einkehrtag der PG
-
Fährbrücker Ministrantenrunde
-
Gregoriusfest (ausgerichtet von der PG zu Gunsten der Unterhaltung
der Wallfahrtskirche)
Weitere
zukünftige mögliche Aufgaben- und Kooperationsfelder (z.B.
die Förderung der Ministranten- und Jugendarbeit) werden im
Gemeinsamen Ausschuss festgelegt.
In
Eigenverantwortung der einzelnen Pfarreien und Filialen bleiben:
Gestaltung
der Eigenfeste (wie z.B. Patrozinium, Erstkommunion, Pfarrfest,
Flurgang und Prozessionen)
§
2 Zusammenarbeit der Kirchenverwaltungen
Die
Verwaltung der einzelnen Kirchenstiftungen innerhalb der
Pfarreiengemeinschaft obliegt den jeweiligen Kirchenverwaltungen.
Im
Gesamtinteresse der Pfarreiengemeinschaft nehmen sie diese Aufgabe in
guter Zusammenarbeit mit allen Beteiligten wahr. Die
Kirchenverwaltungen informieren sich dabei wechselseitig über
die in ihre Zuständigkeit fallenden Angelegenheiten von
gemeinsamer Bedeutung und arbeiten in der Erledigung der
Vermögensangelegenheiten, die alle Kirchengemeinden betreffen,
eng zusammen. Sie bilden dazu einen Gemeinsamen Finanzausschuss. Es
gilt die diözesane Geschäftsordnung vom 15.09.2007.
Präzisierung
„Je
ein Mitglied der in der Pfarreiengemeinschaft
tätigen Kirchenverwaltungen“
Die
Delegation ist verbindlich und soll bei Verhinderung von einer
Vertretung wahrgenommen werden.
Für
die Pfarreiengemeinschaft Fährbrück übernimmt eine vom
Finanzausschuss bestellte Kirchenstiftung treuhänderisch die
Verwaltung der gemeinsamen Angelegenheiten (2.1.)
Über
die Sitzungen ist ein Ergebnis-Protokoll zu fertigen, das die
Mitglieder möglichst innerhalb von 10 Tagen erhalten.
Angelegenheiten
von gemeinsamer Bedeutung sind alle Aktivitäten und Ausgaben,
welche grundsätzlich die Pfarreiengemeinschaft betreffen:
§
3 Der Verwaltungssitz der Pfarreiengemeinschaft
Als
Verwaltungssitz der Pfarreiengemeinschaft wird bestimmt:
Büro
der Pfarreiengemeinschaft Fährbrück
im
Augustinerkloster
Fährbrück
3
97262
Hausen
§
4 Regelungen für die Organisation des gemeinsamen
Pfarrbüros / der Pfarrbüros
In
der Pfarreiengemeinschaft besteht ein gemeinsames Pfarrbüro, das
am Verwaltungssitz der Pfarreiengemeinschaft angesiedelt ist und mit
einer/einem Pfarrsekretär/in ausgestattet ist.
§
5 Schlussbestimmungen
Dieser
Vereinbarung haben die beteiligten Pfarreien mit ihren Filialen per
Votum zugestimmt.
Sollten
bei der Umsetzung dieser Vereinbarung Meinungsverschiedenheiten
zwischen den Pfarrgemeinderäten und Kirchenverwaltungen oder
zwischen dem Pfarrer bzw. dem Seelsorgeteam und den
Pfarrgemeinderäten und Kirchenverwaltungen auftreten, so sollte
die beratende Unterstützung des Dekans und der Hauptabteilung
II - Seelsorge / Gemeindeentwicklung beansprucht werden.
Sollten
sich auf diesem Wege die Unstimmigkeiten nicht beheben lassen,
entscheidet der Bischof oder der von ihm dazu Bevollmächtigte
(der Leiter der Hauptabteilung II – Seelsorge / der Dekan) nach
Anhörung der Beteiligten, unbeschadet der Geltung von can. 1491
CIC im Falle wirklicher Rechtsstreitigkeiten.
Die
Vereinbarung tritt nach Beschlussfassung und Genehmigung für
die Dauer von 3 Jahren in Kraft. Sie verlängert sich um ein
weiteres Jahr, wenn nicht drei Monate vor Ablauf dieser Frist von
einem Partner gegenüber den weiteren Beteiligten eine Änderung
beantragt wird. Sollten sich kurzfristig Situationen ergeben,
die Änderungen nötig machen, sind im gegenseitigen
Einvernehmen auch außerhalb der Fristen Neuregelungen möglich.
Eine regelmäßige Überprüfung der
Vereinbarung ist ebenfalls obligatorisch.
Jede
Änderung dieser Vereinbarung bedarf der Beschlussfassung der
Kooperationspartner (sowie der Genehmigung des Leiters der
Hauptabteilung II - Seelsorge).
Gramschatz,
24. November 2009
unterzeichnet
von den Priestern, der 2. Vorsitzenden des Pfarrverbandes Fährbrück,
den Pfarrgemeinderatsvorsitzenden und Vertretern der
Kirchenverwaltungen der beteiligten Pfarreien.
Genehmigung
durch den Leiter der Hauptabteilung II - Seelsorge, Domkapitular Hans
Herderich am 25. November 2009.
Anlage
1
zur
Vereinbarung der Zusammenarbeit
der
Pfarreiengemeinschaft Fährbrück
§ 2
Zusammenarbeit der Kirchenverwaltungen
zu 2.2.
der Geschäftsordnung:
Für
die Pfarreiengemeinschaft Fährbrück übernimmt die
Kirchenstiftung Erbshausen-Sulzwiesen treuhänderisch die
Verwaltung der gemeinsamen Angelegenheiten (2.1.) der
Geschäftsordnung. Der Kassenwart der treuhänderischen
Kirchenverwaltung nimmt als beratendes Mitglied ohne Stimmrecht an
den Sitzungen des Finanzausschusses teil.
Anlage 2
zur Vereinbarung der
Zusammenarbeit
der
Pfarreiengemeinschaft Fährbrück
Kooperationsvereinbarung
der beteiligten Priester
In der
Pfarreiengemeinschaft Fährbrück sind derzeit mehrere
Priester bzw. Augustinerpatres tätig.
Sie vereinbaren die
Zusammenarbeit im Rahmen der Pfarreiengemeinschaft, die bereits als
Pfarrverband Fährbrück bestand und vereinbaren folgende
Kooperation:
1. Koordinierender Pfarrer
der Pfarreiengemeinschaft Fährbrück:
Pater Marcellus Jahnel
OSA
2. Örtliche
Zuständigkeiten der einzelnen Priester:
Pater Marcellus Jahnel
OSA: Wallfahrtsseelsorger der Wallfahrtskirche Fährbrück
und
Hausen, Pfarrei St.
Wolfgang
Pater Romuald Grzonka
OSA: Filiale Erbshausen-Sulzwiesen, St. Alban
Pater Edmund Popp
OSA: Gramschatz, Pfarrei St. Cyriakus, St. Laurentius und St.
Maria Magdalena
und
Rieden, Pfarrei St.
Ottilia
Pater Ladislaus Duda
OSA: Hilpertshausen, Pfarrei St. Vitus
und Filiale
Rupprechtshausen, St. Nikolaus
und
Operbaum, Pfarrei
St. Lambertus
Fährbrück, den
13. Oktober 2009
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